Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) geben vor, wie geschäftliche Unterlagen elektronisch zu führen und aufzubewahren sind, um der gesetzlichen Buchführungspflicht in Deutschland zu entsprechen. Sie beinhalten Anforderungen an die Integrität, Verfügbarkeit, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit elektronischer Daten.
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