Das Wichtigste zur OS-Plattform in Kürze
Die OS-Plattform ( EU-Online-Streitbeilegungsplattform) ist seit dem 20. Juli 2025 Geschichte. Trotzdem findet sich der Hinweis noch in unzähligen Impressen und AGBs. Genau das ist brandgefährlich, denn ein solcher Verweis gilt inzwischen als irreführend und kann abgemahnt werden. Erste Kanzleien verschicken bereits Schreiben – und setzen dabei zunehmend auf automatisierte Suche mit KI. Wer den toten Link noch auf seiner Website stehen hat, sollte ihn sofort entfernen und seine Pflichtangaben auf den neuesten Stand bringen. So lassen sich teure Abmahnungen und unnötiger Ärger leicht vermeiden.
Die OS-Plattform ist Geschichte – und das kann teuer werden
Vielleicht hast du es noch gar nicht mitbekommen: Die EU hat die sogenannte Online-Streitbeilegungsplattform (kurz OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Jahrelang war sie Pflichtbestandteil im Impressum von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkauft haben. Jetzt gilt: OS-Plattform eingestellt – und damit auch jede Pflicht, darauf zu verlinken.
Klingt nach einer kleinen Formalität? Leider nicht. Wer den Link weiterhin im Impressum oder in den AGB stehen hat, riskiert teure Abmahnungen. Und diese Abmahnwelle ist längst im Rollen. Manche Kanzleien haben sich darauf spezialisiert, systematisch nach veralteten oder fehlerhaften Pflichtangaben zu suchen – und nutzen dafür inzwischen KI-gestützte Tools. Das geht schneller als du „Impressum“ sagen kannst.
Warum der alte Link jetzt gefährlich ist
Ein Link auf eine nicht mehr existierende Plattform ist nicht einfach nur ein toter Verweis. Rechtlich wird er als irreführende Geschäftspraxis gewertet. Und das wiederum ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Im Klartext: Du gibst vor, deinen Kunden eine Schlichtungsmöglichkeit anzubieten, die es gar nicht mehr gibt. Das mögen Verbraucherschützer und Gerichte gar nicht.
Bereits in der Vergangenheit gab es massenhaft Abmahnungen, wenn der Link zur OS-Plattform nicht klickbar war oder wenn eine falsche Schlichtungsstelle angegeben wurde. Jetzt ist die Lage noch klarer: Jeder Verweis ist unzulässig – egal ob als Text, klickbarer Link oder versteckt in den AGB.
Beispiel aus der Praxis
Stell dir vor, du betreibst einen kleinen Online-Shop für Büromöbel. In deinem Impressum steht seit Jahren brav der Link zur OS-Plattform. Du hast dich nie weiter darum gekümmert, weil er ja Pflicht war. Nun klickt ein Kunde auf den Link – und landet im Nirwana. Für dich ist das vielleicht ein kleiner technischer Fehler. Für einen Abmahnanwalt ist es ein gefundenes Fressen.
Die neue Abmahnwelle – jetzt automatisiert
Früher mussten Anwälte selbst suchen oder Tippgeber bezahlen, um fehlerhafte Webseiten zu finden. Heute läuft das anders: Spezialisierte Software durchsucht das Internet nach bestimmten Textbausteinen. „OS-Plattform“ ist aktuell eines der Top-Suchmuster. Das bedeutet: Wenn du den Link noch auf deiner Seite hast, wirst du wahrscheinlich früher oder später gefunden – und das nicht von einem potenziellen Kunden.
Was du jetzt tun musst
- 1. Impressum prüfen: Suche nach allen Hinweisen auf die OS-Plattform und lösche sie.
(So könnte es Aussehen:
„EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.„ - 2. AGB anpassen: Entferne den Absatz mit dem Link oder der Erwähnung.
- 3. Shop- oder Plattformprofile aktualisieren: Denke auch an Instagram, Facebook, X, Twitter, eBay, Amazon, Etsy & Co., falls du dort tätig bist.
- 4. Pflichtangaben nach VSBG prüfen: Falls du zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet bist oder dich freiwillig dazu bereit erklärst, gib die korrekte Schlichtungsstelle an.
Technischer Tipp
Nutze die Suchfunktion deines Content-Management-Systems oder einen einfachen Website-Crawler, um den Begriff „OS-Plattform“ auf allen Seiten zu finden. So stellst du sicher, dass du keinen versteckten Hinweis übersiehst.
Unser Rat als IT Dienstleister aus Leer
Wir sehen immer wieder, dass solche Änderungen untergehen. Viele Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Unternehmen haben schlicht zu viele Baustellen, um jede rechtliche Neuerung im Blick zu behalten. Genau hier setzen wir an: Als Hainke Computer prüfen wir nicht nur die Technik, sondern auch, ob Pflichtangaben auf deiner Website korrekt eingebunden sind.
So wie du keine Sandburg baust, wenn du ein stabiles Haus willst, solltest du auch deine rechtlichen Grundlagen nicht auf veralteten Informationen aufbauen. Ein falscher Link mag winzig wirken – aber er kann dir das ganze Gebilde ins Wanken bringen.
Warum du nicht warten solltest
Eine Abmahnung kostet schnell mehrere hundert Euro – plus deine Zeit und Nerven. Den Link zu löschen, dauert dagegen nur wenige Minuten. Selbst wenn du dafür deinen Webdesigner oder IT-Dienstleister beauftragst, ist das deutlich günstiger als ein Rechtsstreit. Und mal ehrlich: Willst du wirklich, dass dein nächster Anruf vom Anwalt kommt?
Checkliste zum sofortigen Handeln
- Webseite öffnen und Impressum kontrollieren
- AGB öffnen und prüfen
- Online-Marktplatz-Profile checken
- Alle Texte ohne OS-Plattform speichern und veröffentlichen
Handlungsbedarf!
Die Abschaltung der OS-Plattform ist kein Randthema, sondern ein akuter Handlungsfall. Wer jetzt schnell reagiert, spart sich später viel Ärger und bares Geld. Mach den Check, entferne den Link – und widme dich dann wieder den Dingen, die dein Unternehmen voranbringen. Falls du dabei Unterstützung brauchst: Wir sind nur einen Anruf entfernt.

Christian Hainke ist Geschäftsführer der Hainke Computer GmbH – dem IT-Systemhaus in Ostfriesland für zuverlässige IT-Sicherheit, smarte Microsoft 365-Lösungen und moderne Infrastruktur. Mit über 20 Jahren Erfahrung und einem klaren Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt er mit seinem Team Unternehmen dabei, IT einfach, sicher und effizient zu gestalten.
Sein Motto: „Sicherheit beginnt mit Klarheit – und die liefern wir.“