Künstliche Intelligenz ist in deutschen Unternehmen längst im Alltag angekommen. Ob zur Texterstellung, Bildgenerierung oder als Chatbot auf der eigenen Website – die Tools steigern die Effizienz massiv. Doch damit ist ab dem 2. August 2026 Schluss mit dem regulatorischen Wilden Westen: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act greifen ab diesem Stichtag unmittelbar.
Wer künstlich erzeugte Inhalte nicht vorschriftsmäßig kennzeichnet, riskiert empfindliche Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Für euch als Geschäftsführer bedeutet das: Prozesse anpassen, Pflichten verstehen und unkontrollierten KI-Einsatz („Shadow AI“) im Team unterbinden. Dieser Leitfaden zeigt euch exakt, wann ihr handeln müsst und wann euer Betrieb befreit ist.
1. Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) ist eine EU-Verordnung und gilt in Deutschland direkt – ohne dass es ein nationales Gesetz zur Umsetzung braucht. Ihr Kernziel im Bereich Transparenz: Nutzer müssen zweifelsfrei erkennen können, ob sie mit einer Maschine interagieren oder ob ein Inhalt künstlich manipuliert bzw. erzeugt wurde (Stichwort: Deepfakes).
Eine pauschale Pflicht, absolut jeden mit KI-Hilfe geschriebenen Text oder jedes bearbeitete Bild zu labeln, gibt es nicht. Der Gesetzgeber unterscheidet strikt nach Einsatzfall, Risiko und menschlicher Kontrolle.
2. Der Praxis-Check: Was muss wann gekennzeichnet werden?
A. Interaktion mit KI-Systemen (z. B. Chatbots)
Arbeiten eure Kunden direkt mit einer KI zusammen – etwa über einen Support-Chatbot auf eurer Webseite oder eine automatisierte Telefon-Hotline –, besteht eine strikte KI-Kennzeichnungspflicht. Der Hinweis muss spätestens bei Beginn der Interaktion klar erfolgen.
- Beispiel für ein Label: „Du chattest hier mit unserem KI-Assistenten.“
B. Bilder, Audios und Videos (Deepfakes)
Ein Deepfake liegt laut AI Act vor, wenn der künstliche Inhalt echten Personen, Gegenständen oder Orten so täuschend ähnlich sieht, dass er fälschlicherweise für real gehalten werden könnte. Hier ist die KI-Kennzeichnung im oder direkt am Inhalt zwingend erforderlich.
- Faustregel: Was theoretisch echt sein könnte, muss ein Label bekommen. Klar als Grafik erkennbare Illustrationen, Icons oder rein technische Bildverbesserungen (wie Schärfen, Rauschen entfernen) sind befreit.
C. KI-generierte Texte
Texte müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen (z. B. politische Stellungnahmen, Krisenkommunikation oder gesundheitliche Aufklärung) UND keine menschliche, redaktionelle Prüfung stattgefunden hat.
- Die Befreiung für KMU: Wenn ein Mitarbeiter in eurem Unternehmen den KI-generierten Text vor der Veröffentlichung inhaltlich prüft, überarbeitet und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt die KI-Kennzeichnungspflicht komplett. Das gilt für die allermeisten Marketing-Beiträge, Produktbeschreibungen und Kunden-E-Mails.
3. Die Kennzeichnungsmatrix
Nutzt diese Matrix als direkte Arbeitsanweisung für euer Marketing- und Vertriebsteam:
| Inhaltstyp / Format | Praktisches Beispiel | Kennzeichnungspflicht? |
|---|---|---|
| Kunden-Chatbot | Automatisierter Bot zur Beantwortung von Supportfragen auf eurer Website. | JA (vor dem Chat-Start) |
| Täuschend echtes Bild | Fotorealistisches KI-Bild eines (erfundenen) Teams oder Büros für Social Media. | JA (fest im Bild eingebettet) |
| Werbe-Illustration | Erkennbare Vektorgrafik, Comic oder 3D-Icon im Blogbeitrag. | NEIN (da kein Täuschungspotenzial) |
| Menschlich geprüfter Text | Ein KI-Textentwurf wird von eurer Fachkraft redigiert und freigegeben. | NEIN (durch menschliche Kontrolle) |
| Ungeprüfter Sachtext | Vollständig KI-generierter Info-Text zu gesellschaftlich relevanten Themen. | JA (deutlicher Textmarker) |
| Bildoptimierung | Schärfung oder dezente Belichtungskorrektur an echten Produktfotos. | NEIN (unwesentliche Veränderung) |
Völlig übertriebene Darstellung. Hier ist klar, das das Bild nicht realistisch ist. Keine Kennzeichnung notwendig.
Realistisches Foto. Beschriftung notwendig
4. Wie sieht eine korrekte KI-Kennzeichnung aus?
Die EU-Kommission hat im Juni 2026 drei offizielle, freiwillig nutzbare Symbole (EU-Icons) bereitgestellt. Ein unauffälliger Hashtag (#ki), ein winziges, kaum lesbares Wasserzeichen oder ein versteckter Hinweis im Impressum reichen rechtlich nicht aus.
Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, unmissverständlich und barrierefrei direkt am oder im Inhalt platziert werden:
- Bilder: Der Texthinweis (z. B. „KI-generiert“) oder das EU-Icon muss fest in eine Bildecke eingebettet sein, damit er beim Herunterladen oder Teilen nicht verloren geht.
- Videos: Einblendung gut sichtbar direkt zu Beginn und – bei längeren Sequenzen – in regelmäßigen Abständen wiederholt.
- Audio: Ein gesprochener Hinweis ganz am Anfang der Tonspur (z. B. im Podcast-Intro).
5. Vorsicht: Kein Urheberrecht für reine KI-Ergebnisse
Für Geschäftsführer ist ein weiterer rechtlicher Aspekt hochgradig kritisch: Reine KI-Inhalte (Texte wie Bilder) genießen in Deutschland keinen Urheberrechtsschutz. Da keine menschliche, schöpferische Leistung vorliegt, darf theoretisch jeder eure KI-generierten Website-Texte oder Grafiken kopieren und für eigene Zwecke nutzen.
Schutz entsteht erst dann, wenn ein Mensch das Rohmaterial der KI substanziell überarbeitet und ihm dadurch eine eigene kreative Note verleiht.
- Unser Rat für Marken-Logos: Wenn ihr euer Firmenlogo oder Key-Visuals mit KI erstellt, solltet ihr euch nicht auf das Urheberrecht verlassen, sondern das Symbol direkt beim Markenamt (DPMA oder EUIPO) als Wort-Bildmarke schützen lassen. Dem Markenrecht ist der Entstehungsweg des Logos egal – hier zählt nur die Eintragung.
6. To-dos für die Geschäftsführung: Jetzt Prozesse etablieren
Damit euer Unternehmen ab August 2026 rechtssicher aufgestellt ist, solltet ihr folgende drei Schritte umsetzen:
- Menschliche Prüfschleife einführen: Richtet im Marketing einen festen Prozess ein, bei dem jeder Text vor der Veröffentlichung von einem Mitarbeiter redigiert und freigegeben wird. Dokumentiert diese Freigabe kurz – damit entfällt die KI-Kennzeichnungspflicht für eure Website-Texte.
- KI-Nutzungsrichtlinie festlegen: Klärt euer Team darüber auf, welche Tools genutzt werden dürfen (z. B. datensichere Business-Lösungen wie innoGPT) und wie Bilder oder Chatbots ab sofort zwingend gelabelt werden müssen.
- Technische Kennzeichnung nutzen: Verwendet Plattformen, die eine rechtskonforme Kennzeichnung vereinfachen. innoGPT bietet beispielsweise die Möglichkeit, die offiziellen EU-Kennzeichnungen direkt beim Erstellen automatisch in eure Bilder einzubauen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung im Unternehmen. Er stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.
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Christian Hainke ist Geschäftsführer der Hainke Computer GmbH – dem IT-Systemhaus in Ostfriesland für zuverlässige IT-Sicherheit, smarte Microsoft 365-Lösungen und moderne Infrastruktur. Mit über 20 Jahren Erfahrung und einem klaren Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt er mit seinem Team Unternehmen dabei, IT einfach, sicher und effizient zu gestalten.
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